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Übersicht zum Newsletter 02/12
1. THEMA DER WOCHE: Bundesamt warnt vor "DNS
Changer"-Trojaner: Der Schnellcheck für Ihren PC
2. Arbeitnehmer wollen den Chef nicht als Online-Freund
3. TIPP DER WOCHE: PDF-XChange Viewer 2.5.200
4. Streit um Fake-Profile bei Partnerbörse
5. RATGEBER:
Vertrauliche E-Mails dürfen nicht veröffentlicht werden
6. Sparkassen führen NFC-Payment ein
7. Neuer Suchalgorithmus: Google findet dich
8. Kurzmeldungen
- Nach zuzahlungsfreiem Medikament auf Rezept fragen
- Bayern setzt "Internetpolizisten" ein
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1. THEMA DER WOCHE: Bundesamt warnt vor "DNS Changer"-Trojaner: Der Schnellcheck für Ihren PC
Trojaner-Alarm vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Jeder sollte unbedingt prüfen, ob der Trojaner
"DNS-Changer" seinen Computer manipuliert hat. Der Check ist kinderleicht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Internetnutzern die Prüfung ihrer Rechner auf eine Schadsoftware namens
"DNS-Changer" empfohlen. Hackern sei es gelungen, Netzwerkeinstellungen bei Windows- und Mac-Systemen zu manipulieren, teilte das Bundesamt mit.
Über die gemeinsam vom BSI, dem Bundeskriminalamt und der Deutschen Telekom betriebene Internetseite
www.dns-ok.de könnten Rechner nun getestet werden. Bei einer Infizierung mit dem Trojaner erscheinen auf der Seite eine Warnmeldung sowie Empfehlungen, wie der Trojaner entfernt und die korrekten Systemeinstellungen wieder hergestellt werden können.
Das Domain Name System (DNS) gehört zu den Grundpfeilern des Internet. Es wandelt eine gut lesbare Adresse
in die für die Kommunikation zwischen Computern im Netzwerk benötigte IP-Adresse um.
Normalerweise werden DNS-Server von Internanbietern betrieben, auf die ihre Kunden beim Surfen automatisch zugreifen.
Die Schadsoftware DNS Changer verändert die PC-Einstellungen so, dass auf DNS-Server zugegriffen wird, die von Kriminellen aufgebaut wurden. Die US-Bundespolizei FBI hatte im vergangenen November bei einer Razzia gegen Computerkriminelle in New York mehr als hundert Server beschlagnahmt, über die ein sogenanntes Botnet von manipulierten PCs in aller Welt gesteuert wurde. Auch Computer in Deutschland waren betroffen.
Wenn der Rechner also mit der Software befallen ist, könne der Browser Internetnutzer beim Besuch häufig genutzter Seiten auf manipulierte Websites umleiten, erklärt das BSI. Dort fänden etwa die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware und illegaler Verkauf von Medikamenten statt. Zudem sei es den Hackern gelungen, manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner zu senden, Suchergebnisse zu manipulieren und weitere Schadsoftware nachzuladen.
Damit nicht auf einen Schlag Millionen Rechner in aller Welt ausfallen, richteten die US-Behörden nach der Festnahme der Computerkriminellen zwar ungefährliche Ersatzserver ein. Die Schadsoftware auf den Computern der Nutzer blieb aber - und wenn die provisorischen Server jetzt im März wegfallen, wird der Internetverkehr von den infizierten Rechnern ins Leere gehen. Aus Deutschland greifen nach Angaben des FBI derzeit bis zu 33.000 Computer täglich auf die Server zu.
Hier kommen Sie zum Schnelltest: www.dns-ok.de
- Quelle: stern.de
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2. Arbeitnehmer wollen den Chef nicht als Online-Freund
Annehmen oder ablehnen? Das ist die Frage für viele Arbeitnehmer, die in einem sozialen Netzwerk eine Freundschaftsanfrage von ihrem Chef bekommen. Die Mehrheit von 56 Prozent würde eine solche Freundschaftsanfrage laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Bitkom ablehnen.
Nur 19 Prozent der berufstätigen Mitglieder einer Online-Community würden sie mit Sicherheit annehmen, weitere 19 Prozent würden sie wahrscheinlich annehmen. 36 Prozent aber würden ihren Chef auf keinen Fall als Freund hinzufügen, 20 Prozent eher nicht. Und nur eine Minderheit von zwei Prozent hat selbst eine Freundschaftsanfrage an den Chef geschickt.
"Ob man den Chef in seine Freundesliste aufnehmen sollte, lässt sich nicht generell mit ja oder nein beantworten. Es sind immer die individuellen Gegebenheiten zu beachten", sagte Tobias
Arns, Social Media Experte des Bitkom. "Wer mit seinem Chef per Du ist und regelmäßig auf ein Bier geht, wird ihn bei Facebook schwerlich als Freund ablehnen können. Bevor man Freundschaftsanfragen seines Chefs annimmt, sollte man sich aber auf jeden Fall genau überlegen, welche Profildetails oder Einträge er sehen darf."
Frauen sind in der Ablehnung deutlich rigoroser als Männer. 63 Prozent würden ihren Vorgesetzten als Online-Freund abblitzen lassen, verglichen mit lediglich 50 Prozent der Männer. Zwischen den Altersklassen stechen die 30- bis 49-Jährigen hervor. Nur jeder zweite von ihnen würde den Chef sicher oder wahrscheinlich abblitzen lassen. Bei den übrigen Altersgruppen sind es jeweils über 60 Prozent.
Arns fordert die Vorgesetzten zu Fingerspitzengefühl auf: "Arbeitgeber haben die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter zu respektieren, auch in der Online-Welt. Die meisten Mitarbeiter empfinden Freundschaftsanfragen ihrer Vorgesetzten offenkundig eher als Nötigung, weniger als besondere Auszeichnung. Das sollte sich jeder Vorgesetzte bewusst machen, bevor er eine Freundschaftsanfrage stellt."
Quelle: silicon.de
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3. TIPP DER WOCHE: PDF-XChange Viewer 2.5.200
Der PDF-Xchange Viewer hat einige Bearbeitungswerkzeuge für PDF-Dateien im Gepäck. Mit dem Tool lassen sich beliebige PDFs kommentieren: Es stehen neben den üblichen Funktionen wie Notiz, Unterstreichen und Durchstreichen auch einfache Vektorformen wie Pfeil, Rechteck oder Ellipse bereit. Durch die halbtransparenten Kommentarboxen lässt sich selbst ein mit Anmerkungen überfülltes Dokument gut lesen.
Mit der Software lassen sich zudem PDF-Formulare ausfüllen und ausgefüllt abspeichern. Damit man dabei nichts Wichtiges vergisst, blendet er auf Wunsch sämtliche Formularfelder übersichtlich strukturiert in der Navigationsleiste ein und hebt diese farbig hervor.
Fazit: PDF-Xchange Viewer verfügt über eine gut strukturierte Oberfläche, die direkten Zugriff auf diverse Ansichtsoptionen bietet. Das Tool unterstützt Shortcuts und bietet eine Lupenfunktion. Die Rendering-Fähigkeiten des Viewers sind mit denen des Adobe Readers gleichwertig.
Sprache: deutsch
Lizenz: Freeware
Autor/Hersteller: Tracker Software Products Ltd
Betriebssystem: Windows 7, Windows Vista, Windows 2003 Server, Windows XP, Windows 2000
Weitere Informationen incl. Download: http://www.zdnet.de/download/233090/pdf-xchange-viewer.htm
4. Streit um Fake-Profile bei Partnerbörse
Der Datingdienst eDarling hat einstweilige Verfügungen gegen die Mitbewerber ElitePartner.de und Partnersuche.de erwirkt. ElitePartner (gehört zu Tomorrow Focus) wurde dazu aufgefordert, seine Mitgliedschafts- und Gebührenstruktur transparenter zu machen; das Unternehmen habe nicht deutlich genug auf automatische Verlängerungen der Premium-Accounts hingewiesen.
Schwerwiegender ist der Vorwurf gegen Partnersuche.de, ein Projekt der Unister Holding. Das Unternehmen betreibt außerdem die Reiseseiten
ab-in-den-urlaub.de, fluege.de und reisen.de, die Finanzseiten geld.de und
versicherungen.de, die Nachrichtenseite news.de und zahlreiche weitere Portale. Partnersuche.de wurde durch die einstweilige Verfügung untersagt, weiterhin gefälschte Mitgliederprofile anzulegen und darüber "echte" Mitglieder anzuschreiben, um sie indirekt zum Abschluss von Premium-Mitgliedschaften zu animieren. Das erklärte eDarling-Geschäftsführer Lukas Brosseder im Gespräch mit heise online.
Er distanziere sich ausdrücklich von einer solchen Geschäftspraxis, bei eDarling.de habe es zu keinem Zeitpunkt fingierte Profile gegeben. Woher sein Unternehmen die Informationen zum angeblichen Betrug bei Partnersuche.de habe, wollte Brosseder nicht verraten. "Profile wie das eines 18-jährigen Notars sind aber natürlich schon etwas auffällig." Ein weiterer Vorwurf gegen Partnersuche.de lautet, der Datingdienst habe mit einem Testsieg bei Preisvergleich.de (ebenfalls
Unister) geworben. Einen solchen Test habe es aber nie gegeben. Die einstweilige Verfügung habe Partnersuche.de die Werbung mit der Auszeichung entsprechend untersagt, erkläre
Brosseder. Quelle: heise.de
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5. RATGEBER: Vertrauliche E-Mails dürfen nicht veröffentlicht werden
E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, dürfen grundsätzlich nicht im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden (Urt. v. 16.12.2011 -
Az.: 4 O 287/11). Würden solcher E-Mails veröffentlicht, sei das eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Geklagt hatte die Betreiberin eines Internetportals, über das sich Vermieter über die Bonität von zukünftigen Mietern informieren konnten. Auch die Angeklagte betrieb mit selbstauskunft.net eine eigene Online-Plattform. Auf dieser konnten Verbraucher kostenlos eine datenschutzrechtliche Auskunft bei einer Vielzahl von Firmen anfordern.
Die Ursache des Streits: Die Betreiberin von selbstauskunft.net hatte per Fax mehrere Anfragen an das Mieterauskunfts-Portal geschickt. Die Betreiberin antwortete, dass eine Anfrage in dieser Form, ohne Unterschrift der Antragsteller, nicht zulässig sei. In der Folge tauschten die beiden Parteien vermehrt E-Mails aus.
Die Verantwortliche für selbstauskunft.net veröffentlichte einige der Mails auf ihrer Internetseite, obwohl diese mit einem Passus versehen waren, der dies ausdrücklich untersagt. Dagegen zig die Betreiberin der Mieter-Auskunft vor Gericht und bekam Recht.
Die Begründung des Gerichts: Die Klägerin sei in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung vertraulicher E-Mails für einen nicht bestimmbaren Personenkreis stelle eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Bei der Versendung von geschäftlichen E-Mails sei zwar damit zu rechnen, dass diese weitergeleitet werden könnten. Jedoch müsse elektronischen Nachrichten der gleiche Schutz zukommen, der auch für Briefe gelte, sofern der Wille des Verfassers dies erkennen ließe. Mache der Verfasser also nicht erkennbar deutlich, dass er der Veröffentlichung der E-Mails nicht zustimme, so sei er vor einer Veröffentlichungen nicht geschützt.
Im vorliegenden Falle sei allerdings der Wille der Absenderin klar hervorgegangen. Noch oberhalb ihrer Signatur habe sie deutlich gemacht, dass sie einer Veröffentlichung nicht zustimme.
Quelle: silicon.de / Kanzlei Dr. Bahr, Law-Podcasting.de
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6. Sparkassen führen NFC-Payment ein
Millionen Sparkassen-Kunden können von diesem Jahr an mit ihrer Karte kleine Einkäufe kontaktlos bezahlen – ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift. Die Beträge von bis zu 20 Euro werden abgebucht, wenn Kunden ihre Girocard (früher EC-Karte) vor ein Lesegerät halten. "Im August beginnt die bundesweite Einführung", kündigte Werner
Netzel, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, im Gespräch mit der dpa an. 16 Millionen der insgesamt 45 Millionen Sparkassen-Cards werden in diesem Jahr ausgetauscht, die übrigen folgen.
Die bisher wenig genutzte Geldkarten-Funktion wird mit der NFC-Funktechnik (Near Field
Communication) aufgerüstet, die die Bezahl-Information an das Lesegerät überträgt. "Dabei werden Kleinbeträge bis 20 Euro kontaktlos bezahlt – das heißt wesentlich schneller, als wenn Sie die Karte in einen Schlitz stecken und eine PIN eingeben oder unterschreiben", sagte
Netzel. "Für die Kunden entstehen keine Kosten."
Viele interessierte Handelsunternehmen
Mitte April startet die Kreditwirtschaft einen Pilotversuch im Raum Hannover, Braunschweig, Wolfsburg. Kontaktlos bezahlen könnten Kunden bundesweit zunächst an Esso-Tankstellen, beim Buchhändler Thalia, der Süßwarenkette Hussel und in den Textilhäusern von
Appelrath-Cüpper.
"Das Interesse im Handel ist sehr groß", hob Netzel hervor. Bald werde eine Kooperation mit einer Drogerie- und einer Lebensmittelkette präsentiert. "Gespräche laufen auch mit der Automatenwirtschaft." Die Banken sehen Vorteile für Unternehmen und Kunden: kürzere Kassenschlangen und mehr Umsatz. Das zeigten Versuche in den Fußballarenen von Bayer 04 Leverkusen und Mainz 05: "Weil es schneller geht, in der Pause an die Getränke und die Bratwurst zu kommen."
Keine NFC-Umsatzanzeige auf Kontoauszug
Aufladen mit bis zu 200 Euro können Kunden ihre Karte am Geldautomaten oder an Bezahlterminals des Handels. Die einzelnen Bezahlumsätze erscheinen aber nicht auf dem Kontoauszug. Sonst müsse ein zusätzliches Konto geführt werden, begründete
Netzel. "Das Guthaben können Sie sich im Handel anzeigen lassen, mit Hilfe einer App auf dem Smartphone oder über einen Kartenleser kann man sich auch die letzten 15 Bezahl- und die letzten 3 Ladetransaktionen anzeigen lassen."
Das kontaktlose Zahlen sei genauso sicher wie die anderen Kartenzahlverfahren, hebt der Verband hervor. "Es werden keine Kundeninformationen, keine Namen, an den Handel weitergegeben." Auch Mastercard ist in das kontaktlose Bezahlen eingestiegen. Das System
"PayPass" wird etwa an Tankstellen und von der Gastronomiekette Vapiano akzeptiert. Die kontaktlose Visa-Zahlungskarte ("Visa
payWave") wollen bis Mitte 2012 sechs deutsche Banken an ihre Kunden ausgeben.
Noch in der Planung sind bei den Sparkassen weitere Funktionen für Smartphones, etwa das Aufladen der Karte und das mobile Zahlen. "Wir werden die Möglichkeit anbieten, dass der Händler die Zahlung per Smartphone empfangen kann", so
Netzel. "Der Kunde legt dafür seine Karte auf das Smartphone beispielsweise des Taxi-Fahrers, Schornsteinfegers oder Paketboten." Quelle: dpa
7. Neuer Suchalgorithmus: Google findet dich
Google hat seinen Suchalgorithmus überarbeitet. Man kann ausschließlich im Freundes- und Bekanntenkreis suchen und findet so auch Fotos aus privaten Fotoalben. Damit soll
Google+ gestärkt und Facebook angegriffen werden.
Der kalifornische Internetriese Google hat seinen Suchalgorithmus erneut überarbeitet: Persönliche Inhalte der Nutzer wie beispielsweise private Fotoalben werden ab sofort in die Suche integriert, gleichzeitig stehen dem Nutzer neue Werkzeuge für einen besseren Datenschutz zur Verfügung.
"Search, plus Your World" heißt das neue Motto – "Suche, plus deine Welt".
Demnächst auch in Deutschland: "Wir verwandeln Google in eine Suchmaschine, die nicht nur Inhalte versteht, sondern auch Menschen und Beziehungen", sagte Google-Manager Amit
Singhal. Das Angebot wird von Google zunächst für die englischsprachige Version auf google.com freigeschaltet. "Wir arbeiten aber auch hart daran, es in Deutschland verfügbar zu machen".
Bei der Option der "persönlichen Ergebnisse" greift Google beispielsweise auf Bilder, die beim Online-Netzwerk
Google+ oder dem Online-Fotoalbum Picasa hochgeladen wurden, zurück. Singhal erläuterte die Funktionsweise am Beispiel seines Schnautzer-Hundes
Chikoo. Eine normale Suche bei google.com nach dem Begriff "Chikoo" liefere derzeit vor allem Hinweise auf den Breiapfelbaum, der in Indien und Pakistan Chikoo genannt wird. Künftig könne er aber mit Hilfe der Suchmaschine auch schnell die Bilder aufstöbern, auf denen sein Hund zu sehen sei.
Google bietet nun außerdem die Option, die Suche nach Personen auf den Bekanntenkreis zu beschränken. "Wenn man heute nach einem gängigen Namen wie Ben Smith sucht, ist es fast ausgeschlossen, dass man beim richtigen Ben landet", sagte
Singhal.
Google will mit der neuen Funktion vor allem sein eigenes soziales Netzwerk
Google+ stärken. Für die Personensuche werden lediglich die Beziehungen aus dem eigenen Netzwerk ausgewertet – Inhalte aus
Facebook, Myspace und Co. stehen nicht zur Verfügung. Google habe keinen Zugriff auf die technischen Schnittstellen dieser Drittanbieter und fokussiere sich nach eigener Aussage lieber auf die Bereiche, in denen man ein "optimales Sucherlebnis" garantieren könne. Doch nicht nur die eigenen Freunde werden am Bildschirmrand zu sehen sein, auch Seiten von Prominenten und Organisationen werden vorgestellt, die den Anwender möglicherweise interessieren könnten.
Sicherheit hat Vorrang: Um die persönlichen Suchen vor neugierigen Blicken von außen abzuschirmen, verschlüsselt Google nicht nur die Übertragung des Suchbegriffs, sondern auch den Transfer der Suchergebnisse mit der
SSL-Technologie. Dies kann man an der Adresse https://www.google.com (https statt http) erkennen. Mit einem Klick auf ein kleines Logo könne der Anwender entscheiden, ob er nur seine "eigene Welt" durchsuchen wolle oder stattdessen das gesamte Web durchforsten möchte. Mit dem Ausschalten der personalisierten Ergebnisse werde auch sichergestellt, dass die Suchabfragen bei Google nicht in einem Profil gespeichert und bei künftigen Suchabfragen berücksichtigt werden.
Google Deutschland hat den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nicht vorab über das englischsprachige Angebot auf google.com informiert, wie ein Google-Sprecher mitteilte. Parallel zum Start habe man aber die Behörde ins Bild gesetzt und stehe selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
Quelle: stern.de
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8. Kurzmeldungen
Nach zuzahlungsfreiem Medikament auf Rezept fragen
Wollen gesetzlich Krankenversicherte die Zuzahlung zu einem Medikament auf Rezept vermeiden, können sie in der Apotheke nach einem zuzahlungsfreien Alternativpräparat fragen.
Die Zuzahlung entfalle ansonsten nur, wenn auf dem Rezept ein sogenannter Befreiungsvermerk eingetragen ist, der Versicherte eine Befreiungsbescheinigung vorlegen kann oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(ABDA) in Berlin. In allen anderen Fällen sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlen zu erheben und die Krankenkassen weiterzuleiten. Ob ein Medikament aktuell zuzahlungsfrei ist, lässt sich auf der Internetseite der ABDA
( www.abda.de ) nachschlagen. Derzeit sind das rund 6200 Arzneimittel (Stand 1. Januar).
Quelle: stern.de
Bayern setzt "Internetpolizisten" ein
In Bayern werden 2012 54 speziell ausgebildete Computer- und Informatikexperten ihren Dienst bei der Kriminalpolizei antreten. Die Experten sollen die Ermittler bei der Bekämpfung von Internetkriminalität unterstützen. Bayerns Innenminister Joachim Hermann will so Schutz und Sicherheit in der virtuellen Welt verbessern.
Gleichzeitig forderte Hermann eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Unsere 'Internetpolizisten' brauchen aber auch das richtige Werkzeug in der Hand. Am virtuellen Tatort hilft kein Fingerabdruckpulver. Daher müssen wir auf die Verbindungsdaten wie die IP-Adresse zurückgreifen können."
Das Bundesjustizministerium müsse deshalb einen praktikablen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Ohne eine solche Regelung stoße eine vernünftige Aufklärung und Strafverfolgung an ihre Grenzen. Als Beispiel nannte Herrmann hier den Fall der so genannten ''Zwickauer Terrorzelle'': "Die Ermittlungsbehörden wissen nur, dass es regen Mailverkehr und Mobiltelefonate gab. Wer aber mit wem kommuniziert hat, ist größtenteils nicht mehr feststellbar." Das von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren sei deshalb "Augenwischerei". Wenn der Provider keine Verbindungsdaten speichern müsse, gebe es auch nichts, was man ''einfrieren'' und sichern könne. Nach Meinung der bayerischen SPD im Landtag hinkt Hermanns Initiative der Realität hinterher. "Dass Internetpolizisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität nötig sind, weiß längst jeder - diese Erkenntnis von Innenminister Herrmann kommt eindeutig zu spät", zitiert die Nachrichtenagentur dpa den SPD-Landtagsabgeordneten Schneider.
Quelle: silicon.de
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