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AKTUELLE NACHRICHTEN: www.nachrichtenfinder.de



Übersicht zum Newsletter 13/12
1. THEMA DER WOCHE: Viele Chefs schaden ihren Firmen: Jeder vierte Deutsche hat innerlich gekündigt
2. Finanzamt will Händlerdaten von Amazon
3. TIPP DER WOCHE: Experte: Bei Hotelbewertungen im Netz skeptisch sein 
4. Neues Ebay-Bezahlsystem: Powerseller gehen auf die Barrikaden
5. RATGEBER: Landgericht: Facebooks Freundefinder ist unrechtmäßig
6. Android-Virenschutz-Software häufig unzuverlässig
7. Android-Apps haben vollen Zugriff auf Nutzer-Fotos
8. Kurzmeldungen
     - Bundestag beschließt mehr Schutz vor Internet-Kostenfallen
     - Fehler in Admin-Software Plesk wird aktiv ausgenutzt

     - Adobe bietet Tool zur Analyse von Flash an
     - PHP 5.4 offiziell freigegeben



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1. THEMA DER WOCHE: Viele Chefs schaden ihren Firmen: Jeder vierte Deutsche hat innerlich gekündigt
Nur wenige Angestellte sind mit Herz und Verstand bei der Arbeit und hängen sich richtig rein. Schuld sind laut einer Umfrage aber nicht die Mitarbeiter - sondern die Chefs. 
Lob, Anerkennung und offene Ohren für Mitarbeiter sind in deutschen Büros und Werkshallen noch immer selten. Vorgesetzte legten zu wenig Wert auf Mitarbeiterbindung und schadeten damit ihren Betrieben, kritisiert eine neue Gallup-Studie. Das Beratungsunternehmen folgert aus einer Umfrage, dass knapp jeder vierte Angestellte (23 Prozent) schon innerlich gekündigt hat.
"Diese Menschen quälen sich morgens zum Job und fragen schon am Dienstag: Wann ist endlich Wochenende?", sagte Studienautor Marco Nink am Dienstag in Berlin. Diese Mitarbeiter fehlten häufiger, demotivierten andere und verursachten damit einen gesamtvolkswirtschaftlichen Schaden von bis zu 124 Milliarden Euro im Jahr.
Nur etwa jeder Siebte (14 Prozent) ist nach der Studie Feuer und Flamme für seinen Betrieb. Die Mehrheit (63 Prozent) mache im Großen und Ganzen Dienst nach Vorschrift. Das habe sich auch trotz des kräftigen Aufschwungs in Deutschland kaum geändert.
Zufriedenheit und die emotionale Bindung an den Arbeitgeber seien aber zweierlei, sagte Nink. Neun von zehn Angestellten äußerten sich dennoch zufrieden mit ihrer Arbeit. Etwa sechs von zehn gaben an, dass ihre Vergütung angemessen sei. Nur jeder vierte erhalte für gute Arbeit Lob vom Chef, lediglich jeder dritte werde nach seiner Meinung gefragt. "Am Führungsverhalten hat sich in den letzten zehn Jahren wenig geändert."
Deutschland liegt laut Gallup im internationalen Vergleich im unteren Mittelfeld, am besten standen demnach zuletzt die USA da. Auch Nachbarländer wie Österreich und die Schweiz erzielten bessere Werte.
Gallup Deutschland berät große Unternehmen und schult Führungskräfte. Für die Untersuchung wurden 1323 zufällig ausgewählte Arbeitnehmer ab 18 Jahren von Oktober bis Dezember 2011 telefonisch interviewt. Die Angerufenen wurden nicht direkt nach ihrer emotionalen Bindung an ihren Arbeitgeber befragt. Das Unternehmen folgert seine Schlüsselaussagen aus zwölf verschiedenen Angaben zum Arbeitsumfeld, darunter zu Freunden, Anerkennung und Arbeitsmaterial.
Nicht erfragt wurden dabei Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Eine am Dienstag vorgelegte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigt, dass Frauen wesentlich seltener der Aufstieg in Führungsetagen gelingt als Männern. Wenn doch, verdienten sie im Mittel rund 3860 Euro monatlich, Männer hingegen rund 4900 Euro. Das liege daran, dass die sehr gut bezahlten Führungsposten weiterhin hauptsächlich von Männern besetzt seien. In den vergangenen zehn Jahren habe sich der Gehaltsunterschied aber verringert. Quelle: heise.de


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2. Finanzamt will Händlerdaten von Amazon
Es sollte der ganz große Schlag im Kampf gegen Online-Steuerhinterzieher werden, berichtet "Spiegel-Online": Niedersächsische Finanzbehörden haben bei Amazon ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen eingereicht, um an Händler-Daten im großen Umfang zu kommen. 
Das Finanzamt habe aber nicht nur Daten von Händlern aus Niedersachsen verlangt, die Behörde forderte eine bundesweite Liste aller Händler, deren Jahresumsätze auf Amazon die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro übersteigen. Das ging Amazon offenbar zu weit. Das Unternehmen klagte gegen das Ersuchen und hat laut Spiegel-Bericht zumindest in erster Instanz gewonnen. Die Frage, ob Internetfirmen wie Amazon und Ebay Händler-Daten im großen Umfang an die Steuerbehörden herausgeben müssen, sei damit jetzt mit Nein beantwortet worden, heißt es in dem Artikel.
Dieses Fazit ist so aber nicht ganz richtig: Denn das Gericht verweigerte den deutschen Behörden den Zugriff nur, weil die Daten bei der Amazon-Mutter in Luxemburg liegen. Die eigentliche Frage nach der Zulässigkeit der Datenherausgabe, die Amazon geklärt haben wollte, wird wohl in nächster Instanz der Bundesfinanzhof klären müssen. Falls das Gericht die Datenherausgabe an die Finanzbehörden grundsätzlich für zulässig erklärt, ist mit einer gigantischen "Online-Razzia" bei Amazon, Ebay & Co. zu rechnen.
Für Online-Händler, die ihre Waren bei Amazon und anderen Handelsplattformen anbieten, gibt es also keinen Grund, sich entspannt zurück zu lehnen. Im Gegenteil: Denn wenn ein Verdachtsmoment besteht, werden die Daten in Einzelfällen auch jetzt schon herausgegeben. Das bestätigt ein Fahnder gegenüber dem Spiegel und kann auch u.a. in einem Urteil des Niedersächsichen Finanzgerichts (vom 16.6.2010, Az. 16 V 179/10) nachgelesen werden. Dass die Daten auf einem Server in Luxemburg lagen und daher gar nicht im Zugriffsbereich der deutschen Behörden waren, störte in dem Fall offenbar niemanden. 
Und so musste ein Händler um die Aussetzung der Umsatzsteuer-Vollziehung für die Jahre 2003 bis 2007 vor Gericht kämpfen. Das Finanzamt hatte die Umsatzsteuerfestsetzung 2007 rückwirkend zu seinen Ungunsten geändert, nachdem es von Amazon Auskunft verlangt und auch erhalten hatte. Das Unternehmen übermittelte nicht nur die registrierten Verkaufsgeschäfte, sondern auch die Art der verkauften Produkte, die aus den Verkäufen erzielten Umsätze, die von Amazon gezahlten Versandkosten-Zuschüsse, die Gesamteinnahmen, die Gebühren, die der Händler an Amazon abführen musste sowie die ihm gutgeschriebenen Beträge. Datenschutzrechtliche Bedenken gab es damals offenbar nicht. Auch bei der abgewiesenen Sammelklage hatte das Finanzamt solche Details verlangt.
Der Händler wehrte sich gegen die Steuerfestsetzung, denn er war sich nach eigener Aussage keiner Schuld und schon gar keiner Steuerhinterziehung bewusst. Weil sein eigentliches Geschäft nicht so gut lief und er einen finanziellen Engpass hatte, verkaufte er bei Amazon einen Teil seiner großen Bücher- und Musiksammlung, die er sich über 35 Jahre hinweg aufgebaut hatte. Das lief besser als erwartet und so entschloss er sich, weitere Bücher zuzukaufen und gewerblichen Handel zu betreiben. Die ersten Verkäufe seien privat und daher nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen. Die entsprechenden Umsätze habe er strikt getrennt und in seiner Steuererklärung nur den gewerblichen Anteil angegeben. Die von Amazon mitgeteilten Beträge würden über denen liegen, die ihm das Unternehmen laut Kontoauszügen tatsächlich überwiesen habe.
Das Gericht sah allerdings keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes und lehnte seinen Antrag ab. Ob die verkauften Gegenstände zuvor dem Privatvermögen zuzuordnen waren, spielt laut Gericht übrigens auch keine Rolle: Auch deren "nachhaltiger Verkauf" begründe eine Unternehmerrolle. Und: Zweifelt der Betroffene die von Amazon mitgeteilten Beträge an, liegt die Beweispflicht nicht bei der Finanzbehörde oder bei Amazon, sondern bei ihm.
Quelle: heise.de



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3. TIPP DER WOCHE: Experte: Bei Hotelbewertungen im Netz skeptisch sein 
Wohlfühl-Unterkunft oder dreckige Absteige? Viele Reisende erkundigen sich vor ihrem Urlaub im Internet über die Hotels am Reiseort. Doch ist auf solche Bewertungsportale wirklich Verlass? Ein Experte klärt auf. 
Urlauber geben besser nicht zu viel auf Hotelbewertungen im Internet. Denn dabei werde immer noch viel manipuliert, sagt Roland Conrady von der Fachhochschule Worms. "Das ist ein weit verbreitetes Phänomen." Er schätzt, dass bis zu einem Drittel der abgegebenen Bewertungen "Fakes" seien - sie kommen also nur scheinbar von unabhängiger Seite. Die Noten in den Bewertungsportalen sollten Urlauber daher auf keinen Fall als alleinigen Maßstab nehmen.
Seine Studenten haben zu diesem Thema mehr als 300 Hoteliers in Deutschland für eine Studie befragt, die auf der Reisemesse ITB in Berlin (7. bis 11. März) vorgestellt wird. Ein Ergebnis: "Fast die Hälfte der Hoteliers hat schon Erfahrungen mit gefälschten Bewertungen gemacht." Viele machen in solchen Fällen die Konkurrenz dafür verantwortlich. Auch bei negativen Bewertungen ist daher manchmal Skepsis angebracht: Will hier vielleicht nur ein Hotelier einen anderen schlechtmachen?
Zwar fischen die Betreiber von Bewertungsportalen ihrerseits Fälschungen wieder heraus. Aber es gebe immer noch genug Lücken in ihren Netzen. "Manche verlangen ja nicht einmal einen Nachweis für den Aufenthalt im Hotel." Aber selbst wenn sie das tun, könne der Hotelier das umgehen, wenn er einen positiven Eintrag einschmuggeln will. "Dann stellt er eben dem Fälscher einen Nachweis aus." Conradys Fazit lautet daher: "Es gibt keine absolute Fälschungssicherheit."
Solche Einträge haben dennoch einen enormen Einfluss, wie Conradys Studenten ermittelt haben: Rund drei Viertel der befragten Hoteliers sagen, dass Online-Bewertungen für die Kaufentscheidung der Kunden eine große bis sehr große Bedeutung hat. Denn Bewertungen anderer Urlauber halten Nutzer für besonders glaubwürdig. "Das wirkt authentisch. Die Leute denken: Die bösen Unternehmen, die lügen das Blaue vom Himmel herunter, aber was die User schreiben, das stimmt."
Gerade bei Bildern auf Bewertungsplattformen sollten Nutzer skeptisch sein. "Bilder können sehr irreführend sein", sagt Conrady. Das gelte etwa für ein Foto, das am Ende der Frühstückszeit vom Hotelbuffet geschossen wird. "Dann sieht jedes Buffet zerrupft aus." Mit einem Foto ließen sich die Dinge aber auch extrem schönen. Der Blick vom Balkon aufs Meer sieht zunächst einmal immer hübsch aus. Dumm nur, wenn der Bildausschnitt dabei so gewählt war, dass man die Baustelle am Hotel nicht sehen konnte. Quelle: stern.de


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4. Neues Ebay-Bezahlsystem: Powerseller gehen auf die Barrikaden
Die neuen Zahlungsregeln von Ebay sorgen für Unmut unter den Händlern: Kunden zahlen künftig nicht mehr direkt an die Verkäufer, sondern zunächst an den Internetkonzern. Viele Händler drohen, das Online-Auktionshaus zu verlassen. 
Ebay ändert im Sommer sein Bezahlsystem. Das Geld für einen Artikel soll der Kunde künftig zuerst an das Online-Auktionshaus überweisen, Ebay leitet die Zahlung anschließend an die Händler weiter. Was den Käufern mehr Sicherheit bieten soll, sorgt unter den Verkäufern für Verärgerung.
"Ein vergleichbares Gebaren habe ich noch in keiner anderen Geschäftsbeziehung erlebt", sagt Jochen Laakmann, Geschäftsführer der Firma "Weiner Autoteile", die ihre Ware auch auf Ebay zum Verkauf anbietet. "Wir müssen unsere Forderungen an die Kunden an Ebay abtreten, das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der dazu führt, dass Ebay bestimmt, wann und wie die Händler ihr Geld sehen."
Laut Ebay erhalten die meisten Händler ihr Geld einen Tag nach Verschicken des Artikels. Im Vergleich zum derzeitigen Modell würde das allerdings eine Verzögerung von mehreren Tagen ergeben, rechnet Laakmann vor. Zum Beispiel wenn ein Wochenende zwischen Bestellung und dem Versand des Artikels liegen würde. Bisher verschickten die Händler die Ware erst nach dem Eingang der Zahlung. "Für mich ist das Nötigung", sagt Laakmann. "Ebay bereichert sich auf Kosten seiner Händler."
Der Autoteileverkäufer Weiner gehört zu den sogenannten Powersellern bei Ebay: Unter dem Namen "teile-freak" verkauft die Firma aus Essen über die Online-Plattform Kfz-Zubehör. Nach eigenen Angaben zahlt der Händler dafür jeden Monat Gebühren zwischen 3000 und 5000 Euro an Ebay. Mit einer Kundenzufriedenheit von hundert Prozent kommt Weiner bei den neuen Ebay-Regeln noch gut weg. Wenn ein Händler eine schlechtere Bewertung habe, würde das Geld noch später ausbezahlt, so Laakmann.
"Die Auszahlungsfrist hängt von der jeweiligen Verkaufshistorie und dem Service-Status des Verkäufers ab", heißt es in den Ebay-Erläuterungen zum neuen Bezahlsystem. Konkret bedeutet das: Neue Anbieter und solche, die die Kriterien nicht erfüllen, müssen bis zu sieben Tage warten. In der Zwischenzeit liegt das Geld auf den Konten des Online-Konzerns. "Die werden ab Juni in Kundengeldern schwimmen", sagt Laakmann.
Maike Fuest, Pressesprecherin von Ebay Deutschland, weist die Vorwürfe zurück: "Wir führen die neue Zahlungsabwicklung nicht mit dem Ziel ein, dadurch zusätzliche Einnahmen zu erzielen." Im Gegenteil: Die Ausgaben für das neue Zahlungssystem würden die Einnahmen um ein Vielfaches überschreiten, erklärt Fuest stern.de.
Durch das neue System soll das Vertrauen der Nutzer in die Handelsplattform Ebay gestärkt werden. "Ein umfassender Käuferschutz und die Möglichkeit, direkt an Ebay zu bezahlen, waren die meist genannten Wünsche der Käufer in Bezug auf das sichere Handeln auf Ebay. Damit unterstützen wir auch das Geschäft der Verkäufer."
Allerdings versteht Fuest die Aufregung vieler Händler: "Uns ist bewusst, dass Veränderungen für unsere Verkäufer nicht immer einfach sind, so müssen ihre Systeme neu angepasst oder die Abläufe umgestellt werden." Deshalb habe sich Ebay so früh wie möglich an die Mitglieder gewandt, um bei der Umstellung auf die neue Zahlungsabwicklung behilflich zu sein.
Insgesamt sind auf dem Online-Auktionshaus 175.000 gewerbliche und mehr als fünf Millionen private Verkäufer tätig. Rund 500.000 Händler nutzen das neue Bezahlsystem bereits. "Wir erfahren viel positives Feedback - sowohl von Käufern als auch Verkäufern", meint Fuest. Um das System weiter zu optimieren, arbeitet Ebay mit besonders aktiven Verkäufern zusammen. "Uns ist wichtig, die neue Zahlungsart an die Bedürfnisse der Verkäufer anzupassen."
Ein Blick in das Ebay-Forum zeigt die derzeitige Stimmung. Die Diskussion umfasst mehr als 1400 Beiträge - in nur acht Tagen. Viele Nutzer sind von dem neuen Regelwerk verwirrt, einige Händler lassen ihrem Ärger freien Lauf: "Für mich als Käufer- und Verkäufer ist eBay ab sofort gestorben. Ich wünsche noch viel Spaß mit ePay", schreibt ein Mitglied mit knapp 3600 positiven Bewertungen.
Einige Nutzer sind überrascht, dass die Stimmung so schnell gekippt ist. Denn ganz neu ist das Zahlverfahren nicht: Seit Ende August testet Ebay in einem Pilotprojekt das neue System. Auch andere Plattformen wie Amazon setzen für Gebrauchthändler auf ein ähnliches Verfahren. Hier muss der Verkäufer ebenfalls auf seine Auszahlung warten - zwischen 24 Stunden und 14 Tagen, abhängig vom Status des Händlers. Hinzu kommt noch die Bearbeitungszeit der Bank, die bis zu fünf Tage dauern kann. In diesem Punkt wäre Ebay seinem Konkurrenten sogar voraus.
Aller Kritik zum Trotz wird "Weiner Autoteile" das Verkaufsplattform wohl auch in Zukunft weiter nutzen, schließlich hängt 20 Prozent des Umsatzes der Firma an dem Online-Auktionshaus. Allerdings sagt Laakmann, er habe "von etlichen Kollegen gehört, die sich deshalb von Ebay verabschieden wollen." Der Händler glaubt nicht, dass sich ein Powerseller gerichtlich gegen die neuen Geschäftsbedingungen zur Wehr setzen wird: "Es wird sich natürlich jeder drei Mal überlegen, ob er gegen einen solchen Giganten klagt."
Im Ebay-Forum sind sich die meisten Mitglieder einig und lehnen das neue Bezahlsystem ab. Ob die Händler der Plattform wirklich den Rücken kehren, wird sich im Sommer zeigen, wenn das neue Verfahren zur Pflicht wird. Ebay wird die Situation genau beobachten. Ein Nutzer bringt es auf den Punkt: "Was ist Ebay ohne die Verkäufer?" Quelle: stern.de


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5. RATGEBER: Landgericht: Facebooks Freundefinder ist unrechtmäßig
Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin gegen das Online-Netzwerk Facebook zumindest einen juristischen Etappensieg errungen. Gegenstand der Klage war unter anderem Facebooks "Freundefinder", mit dem die Nutzer Personen im Bekanntenkreis suchen und kontaktieren können. Diese Funktion sowie Teile der AGB bewertete das Gericht als unrechtmäßig.
Dabei beanstandete das Gericht der offiziellen Pressemitteilung nach, dass die Kontaktanfragen ohne Einwilligung der kontaktierten Person erfolgen. Weiterer Kritikpunkt: Die Facebook-Nutzer würden bei der Registrierung nur unzureichend darauf hingewiesen, dass der Freundefinder ihr gesamtes E-Mail-Adressbuch importiere.
Facebook erklärte gegenüber heise online: "Wir werden uns die Begründung der heutigen richterlichen Entscheidung sehr genau ansehen, sobald diese verfügbar ist. Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden. Facebook Irland, das unseren Service für die Menschen in Deutschland zur Verfügung stellt, hat sich verpflichtet, die Europäischen Datenschutzregelungen einzuhalten. Dies wird im kürzlich erschienenen Report der Irischen Datenschutzbehörde deutlich." Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig und liegt noch nicht im Wortlaut vor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage im November 2010 eingereicht hatte, begrüßte den Gerichtsentscheid in seiner Pressemitteilung als einen "Meilenstein". Das Gericht urteilte den Verbraucherschützern nach auch, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist", kündigte vzbv-Vorstand Gerd Billen an. Quelle: heise.de


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6. Android-Virenschutz-Software häufig unzuverlässig
Nur sieben Produkte mit einer Erkennungsrate von über 95 Prozent, aber dafür ganze 24 mit weniger als 65 Prozent – ein von AV-Test durchgeführter Test zeigt, dass Virenschutz-Apps für Android-Handys noch längst nicht die Zuverlässigkeit der Desktop-Programme erreicht haben.
Parallel zur explodierenden Anzahl der verfügbaren Apps steigt auch die Zahl der Schädlinge für Android-Smartphones. Vom Online-Banking-Trojaner über Premium-Dialer bis hin zu Spionageprogrammen reicht das Spektrum der Schadprogramme. AV-Test hat mit insgesamt 618 Schädlingen die Erkennungsleistung von 41 Virenscanner für Android-Smartphones getestet. 
Dabei haben die Programme der bekannten AV-Hersteller Avast, Dr. Web, F-Secure, Ikarus und Kaspersky über 95 Prozent aller Schädlinge erkannt; auch die auf Mobil-Plattformen spezialisierten Scanner von Lookout und Zoner landeten in dieser Spitzengruppe. Weitere zehn Produkte erkannten noch mehr als 65 Prozent. Doch mit BullGuard, Commodo, G Data und McAfee landeten auch einige aus der PC-Welt bekannte Namen im Feld mit schlechten Erkennungsraten von weniger als zwei Dritteln. Bei insgesamt sechs Proukten wie Android Antivirus und Android Defender konnten die Tester überhaupt keine Erkennungsfunktionen ausmachen.
Die Aussagekraft des Tests muss man allerdings ein wenig relativieren, weil die insgesamt 618 Schädlinge Variationen von nur etwa 20 Basisversionen wie Rooter, Opfake und FakeInst waren. Das gaukelt eine Vielfalt vor, die so eigentlich gar nicht vorhanden ist. Man darf davon ausgehen, dass auch die insgesamt knapp 12.000 Malware-Exemplare für die Android-Plattform im AV-Test-Zoo auf sehr viel weniger Grundformen zurückzuführen sind. 
Die Scanner erkennen Schädlinge vor allem mit Hilfe passender Signaturen; erweiterte Erkennungsmethoden wie ausgefeilte Heuristiken oder gar Verhaltenserkennung darf man nicht erwarten. Das reduziert die Schutzfunktion der AV-Software auf bekannte Malware; vor bislang unbekannter Schadsoftware, von der es noch keine Signaturen gibt, kann sie somit nicht schützen. 
Google hingegen durchforstet den eigenen App-Store nach heuristischen Kriterien auf Malware, die auch auf unbekannte Schädlinge ansprechen können. Allerdings gibt es mittlerweile auch bereits Trojaner, die den eigentlichen Schadcode erst nachträglich aus dem Netz nachladen, was eine präventive Erkennung im Store fast unmöglich macht. Diese Gefahr ist ein direktes Resultat der Tatsache, dass bei Android – anders als etwa bei iOS – auszuführender Code nicht digital signiert sein muss. Quelle: heise.de



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7. Android-Apps haben vollen Zugriff auf Nutzer-Fotos
Fotos in Smartphones mit dem Betriebssystem Android sind nicht vor einem unberechtigten Zugriff geschützt. Wie die New York Times herausfand, können Programme ohne Rückfrage beim Nutzer auf alle Bilder zugreifen und sie auch zum Beispiel auf einen entfernten Server kopieren. Einzige Voraussetzung ist, dass den Apps die Verbindung zum Internet erlaubt wurde.
Google bestätigte dies der Zeitung und erklärte, man erwäge, es zu ändern. Ein Google-Sprecher erläuterte, die Lücke stamme aus der Anfangszeit des Betriebssystems, als die Fotos noch auf einer externen SD-Karte gespeichert wurden und dadurch schwerer zugänglich gewesen seien.
Die New York Times hatte bereits vor einigen Tagen für Aufsehen gesorgt als sie Apple vorwarf, den Apps auf seinen iPhones und iPads zu breiten Zugang zu Fotos der Nutzer zu gewähren. Allerdings sind die Sicherheits-Schranken bei Apple deutlich höher als bei Android. Apple prüft Programme unter anderem auch auf bestimmte Datenzugriffe, bevor sie im iTunes Store angeboten werden dürfen. In der Android-Plattform ist eine solche Prüfung prinzipiell nicht vorgesehen. Allerdings entfernt Google regelmäßig Apps aus dem Android Market, die bei unerlaubten Aktivitäten erwischt werden.
Es sei unklar, ob es aktuell Android-Apps gibt, die die Datenschutz-Lücke ausnutzen, betonte die Zeitung. Auch bei Apple sind bisher keine solchen Fälle bekannt geworden. Quelle: dpa


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8. Kurzmeldungen

Bundestag beschließt mehr Schutz vor Internet-Kostenfallen
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt sein. Der Bundestag verabschiedete eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, um unseriöse Praktiken einzudämmen. Kunden müssen demnach klar über Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie einen Online-Vertrag abschließen. Vor dem Absenden muss eine Schaltfläche mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen angezeigt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die das Vorhaben 2011 in Gang gebracht hatte, sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher. Der Bundestag hatte zu dem Thema bereits im Dezember Einigkeit signalisiert. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Quelle: dpa

Fehler in Admin-Software Plesk wird aktiv ausgenutzt
Eine kritische Sicherheitslücke in der Administrations-Software Plesk wird derzeit aktiv genutzt, um betroffene Server zu kompromittieren. Plesk kommt vor allem bei Hosting-Providern zum Einsatz und bietet ein Web-Frontend für die Administration der angemieteten Server. Bei der Lücke handelt es sich offenbar um ein SQL-Injection-Problem, über das der Angreifer vollen administrativen Zugriff auf das System erlangen kann. Betroffen sind sowohl Linux- als auch Windows-Versionen des Parallels Plesk Panel 7.6.1 - 10.3.1. Der Hersteller Parallels hat den Fehler in den aktuellen Versionen jedoch bereits behoben; für einige ältere stellt er sogar Micro-Updates bereit, die lediglich diese Sicherheitslücke stopfen sollen. Admins sollten dringend den Versionsstand ihrer Plesk-Installation überprüfen. Quelle: heise.de

Adobe bietet Tool zur Analyse von Flash an
Der Adobe SWF Investigator (http://labs.adobe.com/technologies/swfinvestigator/) ermöglicht einen Blick unter die Haube von Flash-Dateien. Dabei spielt es keine Rolle, ob man etwa als Sicherheitsexperte einen Flash-Exploit untersuchen oder als Entwickler das eigene Projekt debuggen möchte. Mit Hilfe der Tool-Sammlung kann man SWF-Dateien etwa dekompilieren, um anschließend den ActionScript-Quellcode zu durchstöbern. Zudem ist ein XSS Fuzzer enthalten, mit dem man die Dateien auf Cross-Site-Scripting-Lücken (XSS) hin untersuchen kann. Auch ein HEX-Editor zur Modifizierung der Dateien ist an Bord. Der SWF Investigator wurde von Peleus Uhley aus Adobes Sicherheitsteam entwickelt und läuft unter Windows und Mac OS X. Der Quellcode des in Adobe Air realisierten Tools steht ebenfalls zum Download bereit. Quelle: heise.de

PHP 5.4 offiziell freigegeben
Einen ersten Vorgeschmack gab es im Juni 2011, jetzt wurde die Version 5.4 der Skriptsprache PHP offiziell freigegeben. Sie verspricht eine spürbar bessere Performance, eine effizientere Speicherauslastung und bietet Entwicklern neue Funktionen für die objektorientierte Programmierung. So können Entwickler mit PHP 5.4 jetzt unter anderem die lang erwarteten Traits nutzen (erlaubt eine Wiederverwendung von Methoden), auf Array-Dereferenzierung zurückgreifen (eine einfache Form von Syntax Chaining) oder – zu Testzwecken – einen integrierten Webserver in Betrieb nehmen. Gleichzeitig hat man auch eine Reihe von Legacy-Funktionen aus PHP entfernt. So werden Entwickler künftig auf register_globals, Magic Quotes oder den Safe Mode verzichten müssen. Die Änderungen brechen voraussichtlich die Kompatibilität zu (sehr) alten PHP-Applikationen – für Anwendungen unter PHP 5.3 wird jedoch ein Migrationspfad auf PHP 5.4 angeboten. Technisch, unter anderem dank des überarbeiteten Zend-Engine-Interpreters, soll die Skriptsprache deutlich performanter laufen und einen zum Teil geringeren Speicherverbrauch aufweisen. PHP 5.4, dessen Entwicklung in diesem Jahr von den beiden Release Managern David Soria Parra und Stas Malyshev betreut wurde, wird dabei mit einem klar definiertem Lifecycle vorgestellt. Schluß sei am 1. März 2015, eine neue Version sei bereits für das kommende Jahr vorgesehen. Die aktuelle Fassung steht ab sofort zum Download zur Verfügung (auch als Binärpaket für Windows). Für Windows XP und Windows 2003 werde es von offizieller Seite nach PHP 5.4 keine weiteren Binärpakete mehr geben. Quelle: heise.de

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