Wenn Sie den Newsletter per E-Mail abonnieren möchten klicken Sie bitte hier...
Der Newsletter wird wöchentlich zugestellt und ist völlig kostenlos
!!!
AKTUELLE NACHRICHTEN:
www.nachrichtenfinder.de
|
Übersicht zum Newsletter 28/10
1. THEMA DER WOCHE: Warnung vor dubiosen Stellenangeboten – Anwerbung als „Finanzagent“
2. Gericht: Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
3. TIPP DER WOCHE: Kostenlos Telefonauskunft
4. Support für Windows 2000 sowie das Service Pack 2 für Windows XP beendet
5. RATGEBER:
Arbeitszeit: Private E-Mails rechtfertigen fristlose Kündigung
6. Regierung verteidigt Gesetz gegen Telefonwerbung
7. Kurzmeldungen
- BGH: Keine Hinsendekosten nach Widerruf
- Erotik bekommt XXX-Adressen
- Trendumkehr: Internet Explorer gewinnt wieder
|

>>> Effektive, preiswerte Werbemöglichkeiten <<<
Topangebot: 1 Monat Werbung ab 1,- Euro!!!
Nutzen Sie die günstigen und vor allem effektiven Werbemöglichkeiten bei uns, z.B.
- Newsletter an über 50.000 Leser (Versand in HTML- und Textformat),
- Werbung auf über 122 Webseiten (Banner und/oder Textformat),
- Blitzwerbung an über 2.000 Leser per Klip bei KlioFolio,
- Suchmaschineneintrag in 120+ Suchmaschinen incl.
MetaTag-Check,
u.a. Google, Yahoo, Bing, AllesKlar, Live, MeineStadt.de, Freenet,
Fireball etc.
- komplexe Werbekampagnen mit 5 Werbeformen,
- Werbepakete incl. Newsletter, Werbung a. Werbeflächen, Blitzwerbung, Linklisten
u.v.m.
Unsere aktuellen Auktionen incl. Top-Auktion finden Sie unter www.L-Marketing.de/eBay/
|
1. THEMA DER WOCHE: Warnung vor dubiosen Stellenangeboten – Anwerbung als „Finanzagent“
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen nachdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten und Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen unbekannte Unternehmen nach so genannten Finanzagenten suchen. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Betrugsmasche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Die Finanzagenten werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige. Im Jahr 2009 wurden 2.394 Verdachstanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als Finanzagenten von Kriminellen betätigt haben. 2008 waren es noch 971 Verdachtsanzeigen.
"Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit" – mit solchen Jobangeboten locken Kriminelle ihre Opfer. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser "Finanzmanagementunternehmen"
o.Ä. aus und sprechen in immer größer werdendem Umfang Inhaber von Bankkonten in Deutschland an. Ziel: Die Betrüger wollen ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als so genannte Finanzagenten gewinnen (weitere Bezeichnungen für angebotene Stellen: "Financial Agent", "Finanzmanager",
"Escrow Agent", "Treuhandagent", "Lieferungsmanager", "Finanztransaktionsmanager", "Projekt Koordinator", "Prozessmanager", "Regional Manager für Zahlungsbearbeitung"). Der Finanzagent muss nur das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen. Darüber soll der Finanzagent dann Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf.
Herkunft der Gelder: Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer u.a. betrügerischer Machenschaften geworden sind. Dies führt dazu, dass die ursprüngliche Überweisung von diesen Opfern widerrufen wird. Weil aber der Finanzagent seinerseits die Geldbeträge weiter überwiesen hat, bleibt er auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen. Die Betrugshandlungen resultieren hauptsächlich entweder
aus "Phishing"-Aktionen (Hierbei werden Kontozugangsdaten erschlichen. Dann überweisen Betrüger Geldbeträge vom Opferkonto auf Konten von vorher angeworbenen Finanzagenten. Und die wiederum transferieren das Geld weiter ins Ausland. Hierdurch entstehen erhebliche Vermögensschäden.)
oder aus betrügerischen Internet-Auktionen (Auf Internet-Auktionsplattformen werden Waren zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis angeboten. Der Käufer soll den Kaufpreis auf das Konto eines Finanzagenten überweisen – die erstandene Ware wird allerdings nie übersandt.)
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/betrug/dubiose_stellenangebote_finanzagenten_/
- Quelle: polizei-beratung.de
2. Gericht: Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
Ein Betreiber von "Abofallen"-Portalen muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Auskunft über seine Einnahmen erteilen und die erzielten Gewinne an den Staatshaushalt abgeben. Das Bewerben einer Website mit verstecktem Kostenhinweis als "heute gratis", auf der Nutzer dann kostenpflichtige Abonnements für einen Zugang abschließen, stellt nach Ansicht der Richter einen vorsätzlichen Wettbewerbsverstoß dar. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf Herausgabe des durch den Rechtsverstoß erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt, entschieden die Frankfurter Richter in einem Urteil vom 20. Mai 2010
(Az.: 6 U 33/09).
Die Beklagten des Verfahrens boten im Internet kostenpflichtige Portale zu verschiedenen Themen an. Innerhalb der Websites zu Themen wie Bastelanleitungen, "Alles über Tiere" oder Informationen zu Lehrstellen warben sie jeweils blickfangartig mit der Aussage "heute gratis!". Am Ende der Seite wurde jeweils in kleiner Schrift neben anderen Informationen mitgeteilt, dass durch die Betätigung des Buttons "Anmelden" ein Auftrag erteilt werde und dass sich die "Gratis Testzeit" mit Ablauf des Tages in ein Abonnement zum Preis von 7 Euro pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten verändere.
Hierfür wurden die Anbieter zunächst abgemahnt, woraufhin sie eine Unterlassungserklärung abgaben. Der Kläger sieht in der beanstandeten Werbung jedoch auch einen vorsätzlichen Wettbewerbsverstoß und nahm die Beklagten im Wege der Stufenklage auf Herausgabe des erlangten Gewinns gemäß §10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Anspruch. Das Landgericht als Vorinstanz hat die Beklagten zur Auskunftserteilung über den erzielten Gewinn bezüglich einer Website für den Zeitraum ab dem Zugang des Abmahnschreibens verurteilt.
Gegen dieses Urteil wendeten sich die Beklagten mit ihrer Berufung. Zudem wollten sie im Wege der Widerklage feststellen lassen, dass sie für den Zeitpunkt nach dem Zugang der Abmahnung nicht zur Herausgabe des Gewinns verpflichtet sind. Das OLG wies die Berufung aber in der nun veröffentlichten Entscheidung ebenso wie die Widerklage zurück. Nach Ansicht der Richter bestehe gegen die Beklagten ein Gewinnabschöpfungsanspruch gemäß §10 UWG. Zur Vorbereitung dieses Anspruchs müsse der Beklagte entsprechende Auskünfte über den Gewinn erteilen.
Die Beklagten hätten durch vorsätzlich wettbewerbswidriges Verhalten zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt. Insbesondere hätten sie in grober Form und vorsätzlich gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach §3 und §5 UWG verstoßen, indem sie die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Dienstleistungen verschleiert haben. Dem Verbraucher werde suggeriert, dass eine Anmeldung kostenlos sei. Die Aufklärung im Kleingedruckten sei unzureichend. Betroffene Kunden sind nach Ansicht des Gerichts zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt
Das Gericht ließ die Revision nicht zu, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern.
Quelle: heise.de
|

Goldankauf Bayern - Goldankauf München - sofort Bargeld
Altgold Ankauf bei Goldankauf Bayern
Der Altgold Ankauf von Goldankauf Bayern kauft kleine und große Mengen Altgold zu tagesaktuellen Preisen an - seriös, schnell und unkompliziert. Einfach mit dem Altgold beim Barankauf vorbeikommen oder das Altgold per Postankauf schicken oder lassen Sie Ihr Gold von unserem Werttransport abholen.
Auch Altgold kann gutes Geld bringen: Alter, Aussehen und
http://www.goldankauf-muenchen.de/altgold-ankauf.html
|
3. TIPP DER WOCHE: Kostenlos Telefonauskunft
Seit dem 1. Juni 2010 bietet der Telefon-Auskunftsdienst 11818 für alle, die sich kurz fassen
können, die Möglichkeit, kostenlos Auskunft zu erhalten. Denn die erste Auskunftsminute
aus dem deutschen Festnetz bleibt kostenlos. Jede weitere Minute schlägt mit 99 Cent zu Buche. Da der Service sich
über Werbung finanziert, müssen Sie sich zuerst einen Zehn-Sekunden-Spot anhören, der aber nicht auf die eigentliche
Gesprächszeit angerechnet werden soll. Andere Auskunftsdienste wie die Deutsche
Telekom und Telegate berechnen pro Minute 1,99 Euro, bei der 11813 zahlt man 59 Cent und unter der 11893 fallen 58 Cent
an. Webseite der Telefon-Auskunftsdienst 11818:
www.11818.de - Quelle:
geizkragen.de
4. Support für Windows 2000 sowie das Service Pack 2 für Windows XP beendet
Am 13. Juli 2010 endet wie angekündigt der Support für diverse Microsoft-Produkte, im Rahmen des monatlichen Patchdays erscheinen die letzten Updates dafür. Betroffen sind unter anderem sämtliche Windows-2000-Versionen, also nicht nur Professional, sondern auch alle Server-Versionen. Selbst sicherheitskritische Lücken sollen nun nicht mehr gestopft werden. Vorhandene Updates lassen sich weiterhin herunterladen, die Knowledge Base bleibt als Online-Selbsthilfe-Resource erhalten.
Auch der Support für das Service Pack 2 für Windows XP (32 Bit) endet am 13. Juli 2010: Üblicherweise unterstützt Microsoft Service Packs 12 Monate nach Erscheinen des Nachfolge-Service-Packs, im Fall von Windows 24 Monate lang. Das hat allerdings nichts mit der Dauer des Supports für das Betriebssystem selbst zu tun: Der läuft noch bis 2014 (und damit länger als bei einigen
Vista-Versionen). Doch ab heute heißt es für XP-Nutzer: Kein SP3, kein Support.
Ebenfalls heute endet die erste Support-Phase für alle Versionen des Windows Server 2003, es beginnt die zweite Phase: Ab sofort stellt Microsoft nur noch Patches für Lücken kostenlos bereit, die der Konzern als sicherheitskritisch einstuft. Diese zweite Phase läuft bis zum 14. Juli 2015. Microsoft garantiert für seine Betriebssysteme schon seit Jahren klar definierte Support-Zeiträume.
Quelle: heise.de
|
UNGLAUBLICH: tägl. 500 Personen für Ihr Team GARANTIERT!
Ein weiteres US Network Marketing Unternehmen steht mit Mandura in den Startlöchern, um den europäischen Markt zu erobern.
... durch den revolutionären Verdienstplan verdienen Sie auch an den Umsätzen aller aktiven Partner, die sich vor Ihnen bei MANDURA eingeschrieben haben.
Das einzige was Sie mitbringen sollten ist, dass Sie gern im Internet arbeiten und ernsthaft an einer Veränderung interessiert sind.
Mit unserem Produktpartner ist es fast unmöglich kein Geld zu verdienen.
http://www.1a-network.ws/de/lilly/
|
5. RATGEBER: Arbeitszeit: Private E-Mails rechtfertigen fristlose Kündigung
Private Telefonate oder Korrespondenz während der Arbeitszeit - seit jeher ist klar, dass solche Abschweifungen äußerst gering zu dosieren sind, will man keine Abmahnung riskieren. Dass Gleiches auch für den E-Mail-Verkehr gilt, hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen jetzt entschieden.
Wer während der Arbeitszeit private E-Mails in erheblichem Umfang versendet, muss auch ohne vorherige Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Fall eines Verwaltungsangestellten, der über mehrere Wochen hinweg täglich über einhundert private E-Mails von seinem Büro-PC aus verschickt hatte (AZ: 12 SA 875/09).
Die außerordentliche Kündigung hielten die Richter auch unter Berücksichtigung der Dienstzeit des Arbeitnehmers von mehr als 30 Jahren für gerechtfertigt. Zwar habe der Arbeitgeber die private Computernutzung am Arbeitsplatz zumindest während der Pausen geduldet. Wenn die Privatnutzung jedoch so "exzessiv" werde, dass sie an einigen Tagen gar keinen Raum mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben lasse, müsse der Arbeitgeber dies nicht hinnehmen.
Quelle: spiegel.de
6. Regierung verteidigt Gesetz gegen Telefonwerbung
Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verteidigt, aber Defizite bei der Umsetzung eingeräumt. "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber dpa.
Klöckner forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: "Unseriösen Callcenter-Betreibern muss das Handwerk gelegt werden." Außerdem sollten die Länder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien schaffen. Am Mittwoch wollen Verbraucherschützer eine Zwischenbilanz zu den Auswirkungen des Gesetzes ziehen.
Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße.
Quelle: dpa
7. Kurzmeldungen
BGH: Keine Hinsendekosten nach Widerruf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.
Dem Urteil liegt eine im April 2010 gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zugrunde. Der BGH hatte das höchste europäische Gericht gebeten, zu klären, wie die EU-Fernabsatz-Richtlinie 97/7/EG diesbezüglich auszulegen sei. Der EuGH erklärte daraufhin, dass der Verbraucher nicht durch die Erhebung von Hinsendegebühren von der Ausübung seines Widerrufsrecht abgehalten werden dürfe.
Quelle: heise.de
Erotik bekommt XXX-Adressen
Nach langer Vorlaufphase und vielen Anträgen bekommt das Internet nun endlich eine eigene Domainendung für den Sex-Bereich. Die Domain
.xxx wird dann etwa statt .com verwendet werden können.
Die ICANN als oberste Instanz für die Domainverwaltung gab heute grünes Licht für die Erotik-Adresse. Der erste Antrag für die
.xxx-Domains war bereits 2000 eingegangen, dazwischen wurde das Begehren aber immer wieder abgelehnt. Aus heutiger Sicht wäre das ein Fehler gewesen, hieß es nun.
Was nun noch kommen muss, ist eine Akzeptanz bei den Nutzern. Denn sowohl bei den Usern ist
.xxx noch kein Begriff, als auch bei den Anbietern von Inhalten. Dort fürchtet man obendrein noch, dass Firewalls damit sogar leicht einen Sex-Filter installieren könnten.
.biz oder .info fristen aus ähnlichen Gründen auch ein Schattendasein gegenüber
.com. Bei der Macht des Sex im Internet könnte .xxx freilich auch zu den erfolgreicheren Ideen gehören.
Quelle: Tripple Internet Content Services
Trendumkehr: Internet Explorer gewinnt wieder
Microsoft hat es geschafft, dem Rückgang im Marktanteil für seinen Browser ein Ende zu setzen. Zumindest zeigen die neuesten NetApplications-Statistiken wieder Zugewinne für den Internet Explorer.
Zwar verliert der IE7, doch der IE6 bleibt stabil und der neueste IE8 gewinnt stark dazu. NetApplications zeigt in der neueste Studie zu den Marktanteilen der Browser also insgesamt ein sehr positives Bild für Microsoft und ein deutliches Zeichen: Der Explorer schnappt sich mit dem 0,57%-Zuwachs die 60%-Marke wieder (gesamt: 60,32%).
Ebenfalls deutlich ist der Rückgang (0,51%) bei Mozilla. Mit 23,81 Prozent liegt der Firefox aber sicher an zweiter Stelle. Ihm folgt der Google Chrome mit 7,24% und einem kleinen Plus.
Apple Safari gewinnt leicht und liegt bei 4,85%, dahinter haben die Operas Rückgänge zu verbuchen (2,27%).
Quelle: Tripple Internet Content Services
|